Ob Fällung eines ganzen Baumes oder Absetzen in Teilen – wir bringen jeden Baum zu Fall.

 

Vor Beginn der Baumfällarbeiten müssen Sie als Auftraggeber bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt klären, in wie weit Ihre zu fällenden Bäume der ortsüblichen Baumschutzsatzung unterliegen.
 
Nach Vorliegen einer fällgenehmigung sind wir berechtigt, die Fällung durchzuführen.
 
Selbstverständlich ist für uns, dass wir den Abtransport und die Deponierung des Schnittgutes übernehmen 


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